Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Fall KlimaSeniorinnen

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Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Fall KlimaSeniorinnen

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde am 4. November 1950 unterzeichnet und ist seither massgebend für den Schutz der Menschenrechte in Europa. Die Schweiz hat die EMRK 1974 ratifiziert. Im Jahr 2024 feiert die EMRK damit in der Schweiz ihr 50-jähriges Jubiläum. Mit dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Klima-Seniorinnen vom April 2024, das einen Zusammenhang zwischen Klimawandel und Menschenrechten herstellt, ist die Bedeutung der EMRK in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt.
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Auf dieser Seite befinden sich Fragen und Antworten zur EMRK sowie zum Fall der KlimaSeniorinnen.

Fragen und Antworten zur EMRK

Fragen und Antworten zum Fall der KlimaSeniorinnen

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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